Im Auftrag der Stadt Straubing zieht die Stadtwerke Straubing GmbH mit den Verbrauchskosten für Trinkwasser die Kanalgebühren (bis 31.12.2015 2,15 €/m³, ab 01.01.2016: 2,40 €/m³) ein. Kanalgebühren sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Niederschlagsgebühr in Höhe derzeit von 0,36 €/m² angeschlossener Grundstücksfläche und Kalenderjahr wird von der Stadt Straubing gesondert in Rechnung gestellt.